AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von i-faktor werbung

1. Gegenstand des Vertrages

1.1.

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Werbeagentur i-faktor, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1.3.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4.

Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus agenturtypischen Bereichen. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungs- bzw. Angebotsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen der Agentur.

2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

2.1.

Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem mündlich oder fernmündlich mitgeteilten Briefing, der vom Kunden der Agentur auszuhändigende Projektauftrag und seinen Anlagen bzw. das vom Kunden unterschriebene Angebot sowie auch die Auftragserteilung und Anlagen per E-Mail oder Fax.

2.2.

Mit der Auftragserteilung gelten die Bedingungen der Agentur in vollem Umfang als angenommen. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.

2.3.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1.

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.

3.2.

Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3.3.

Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.

3.4.

Die Arbeiten der Agentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur.

3.6.

Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

4. Vergütung

4.1.

Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, ohne jeden Abzug wie folgt fällig. Bei einer Auftragssumme unter 150,00 € brutto sind die Forderungen bei Übergabe bzw. Rechnungsstellung sofort zu begleichen.

Bei einer Auftragssumme ab 150,00 € brutto des Gesamtbetrages ist eine Anzahlung von 30% nach Auftragserteilung fällig und der Restbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen.

Bei einer Auftragssumme ab 300,00 € brutto des Gesamtbetrages ist eine Anzahlung von 50% nach Auftragserteilung fällig und der Restbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen.

Bei einer Auftragssumme über 800,00 € brutto Material-/Druckkosten ist eine Anzahlung von 80% dieser Kosten nach Auftragserteilung fällig und der Restbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen.

Bei einer Auftragssumme über 5000,00 € brutto Material-/Druckkosten ist die Gesamtsumme dieser Kosten nach Auftragserteilung fällig und der Restbetrag nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen.

Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.2.

Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.

4.3.

Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritter freigestellt.

4.4.

Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn  des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.

4.5.

Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierenden zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in der jeweils geltenden Höhe. Preisänderungen aufgrund Preiserhöhungen der Vorlieferanten (nach Drucklegung) behält sich die Agentur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich vor.

5. Zusatzleistungen

5.1.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

6. Geheimhaltungspflicht der Agentur

6.1.

Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7. Pflichten des Kunden

7.1.

Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt.

7.2.

Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.

8. Gewährleistung und Haftung der Agentur

8.1.

Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.

8.2.

Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

8.3.

Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird auf die Höhe des einmaligen Ertrages beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

9. Verwertungsgesellschaften

9.1.

Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10. Leistungen Dritter

10.1.

Von der Agentur eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

11.1.

Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.

12. Media-Planung und Media-Durchführung

12.1.

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.

12.2.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen

13.1.

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Streitigkeiten

14.1.

Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.

15. Liefer- und Zahlungsbedingungen

15.1.

Für alle Lieferungen und Verkäufe der Agentur gelten die hier aufgeführten Bedingungen. Abweichende Vorschriften bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Agentur. Eine Beratung durch Mitarbeiter der Agentur oder durch technische Informationsblätter erfolgt nach bestem Wissen. Da die Agentur auf den Bedruckstoff sowie die fachgerechte und spezifische Verarbeitung keinen Einfluss hat, ist der Kunde verpflichtet, die Empfehlungen der Agentur durch geeignete Eigenversuche zu überprüfen. Auch Auskünfte über Anwendungsmöglichkeiten der von der Agentur gelieferten Waren sind nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Beanstandungen wegen mangelhafter oder unvollständiger Lieferung können nur berücksichtigt werden, wenn diese durch den Kunden innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware, unter Einsendung von Belegen, schriftlich erfolgen. Die Gewährleistung begründeter Mängel beschränkt sich auf Nachbesserung, falls diese nicht gelingt, auf mängelfreie Nachlieferung. Eine weitergehende Haftung seitens der Agentur, insbesondere Schadensersatz, auch für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.

15.2.

Die Preise für Kleinartikel verstehen sich ab Lager; Großartikel, Schilder und sperrige Güter ab Werk, ausschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Warenabgabe gegen Lieferschein erfolgt an Firmen mit bei der Agentur eingetragener Kundennummer oder bei Vorlage eines rechtsgültigen Bestellscheines. An nicht bekannte Besteller wird nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme geliefert.  

15.3.

Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Alle Lieferungen erfolgen wahlweise per Post, Bahn, Express oder Spedition zu den jeweils gültigen Preisen für Verpackung und Versand. Mehrkosten für Expressgut, Termingut und sonstigem Schnellverkehr gehen zu Lasten des Kunden oder Empfängers.

15.4.

Unter Hinweis auf §4 der Verpackungsordnung vom 12.06.91 liegt in der Entgegennahme der von der Agentur angelieferten Waren in ihrem jeweiligen Verpackungszustand das Verlangen des Kunden/Abnehmers zur Anlieferung und Übergabe der Ware in der Transportverpackung. Soweit der Kunde/Abnehmer nicht Vollkaufmann ist, steht es ihm frei innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Kenntnis von vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen eine anders lautende Erklärung abzugeben.

15.5.

Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Rechnung.

15.6.

Für die Anwendung oder die spezielle Art der Verwendung eines der von der Agentur verkauften Produkte wird von der Agentur in keinem Fall  Haftung übernommen. Eine solche Haftung kann weder aus einer von der Agentur herausgegebenen Informationsschrift, Gebrauchsanweisung oder Schriftwechsel noch aus einer von der Agentur gewährten Kundendienstberatung hergeleitet werden. Der Kunde ist in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, von der Agentur gelieferte Produkte daraufhin zu prüfen, ob sie für den vorgesehen Einsatzzweck tauglich sind.

15.7.

Die vom Kunden zur Miete bestellten Waren bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Agentur. Werden diese nicht innerhalb der vereinbarten Zeit originalverpackt, einwandfrei und portofrei zurückgegeben, werden diese zum Kaufpreis in Rechnung gestellt.

15.8.

Da die Agentur auf Vorlieferanten und in manchen Fällen der Zustellung der Waren auf Transportunternehmen angewiesen ist, sind Schadensansprüche, gleich welcher Art, sofern die Überschreitung der Lieferfrist nicht auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung der Agentur zurückzuführen ist, auszuschließen. Ist die Agentur an der Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen durch unvorhergesehene Umstände gehindert worden, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Der Rücktritt vom Vertrag ist in jedem Falle erst nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 6 Wochen möglich. Wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich, werden die Agentur von Lieferpflichten entbunden, wobei Schadenersatzansprüche gleich welcher Art ausgeschlossen sind, sofern nicht die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung auf vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung Agenturseits zurückzuführen ist.

Die Ausführung eines von der Agentur erteilten Lieferauftrages beinhaltet nicht die Annahmeerklärung eines vom Kunden bestimmten Liefertermins.

15.9.

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der Agentur. Zahlungen des Kunden werden immer zuerst auf verbrauchbare Ware verrechnet. Sie darf weder verpfändet, noch übereignet, noch aus der Hand gegeben werden. Von jeder etwaigen Pfändung der Ware hat der Kunde die Agentur umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Bei Zahlungsverzug kann jederzeit die Herausgabe der Ware verlangt werden, wozu der Käufer der Agentur das Betreten seiner Räume gestattet. Die Herausgabe geschieht zur Sicherung. Wird die Ware zurückgenommen, so ist die Agentur berechtigt, für den Gebrauch und die Wertminderung einen angemessenen Betrag zu berechnen. Für den Fall des Weiterverkaufes wird die Kaufpreisforderung an den Drittkäufer hiermit an die Agentur abgetreten, der Verkaufserlös tritt an die Stelle der Ware.

15.10.

Warenrücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen Berechnung von Auf- bzw. Bearbeitungskosten. Besonders angefertigte Waren können in keinem Fall zurückgenommen werden.

15.11.

Der Versand der vom Kunden bestellten Waren erfolgt auf eigene Gefahr. Auf Wunsch kann der Versand der Ware versichert werden. Der Kunde wird gebeten jede Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen. Bei Mängeln und Transportschäden ist das Transportunternehmen sofort zu verständigen. Dabei muss auf eine schriftliche Aufnahme des Schadens bestanden werden. Die Meldungen an die Post müssen binnen 24 Std., bei der Bahn binnen 7 Tagen, und bei Speditionen binnen 4 Tagen erfolgt sein. Dies gilt auch, wenn der Warentransport versichert wurde.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen nichtig sein oder nichtig werden, so werden die übrigen Bedingungen davon nicht berührt.

16. Schlussbestimmungen

16.1.

Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

16.2.

Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

16.3.

Es gilt das Recht des Landes in der die Agentur Ihren Sitz hat. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

16.4.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
Bemerkungen

Mit Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Geschäftsbedingungen ihre Gültigkeit.

i-faktor werbung

Ines Lengfeld 

Berlin den 03.01.2011